Alljährlich erreichen den Abwasserverband nach Starkniederschlagsereignissen mehrheitlich erboste Anrufe und Schreiben von Betroffenen, deren Keller voll Abwasser gelaufen sind oder deren Grundstücke aus dem Straßenraum mit Wasser und Abwasser überflutet wurden.
Wir verstehen den Frust unserer Kunden, müssen aber auch darauf hinweisen, dass wir das Wetter nicht beeinflussen können. Und wenn es zu extremen Starkniederschlagsereignissen wie z.B. in Teilen von Oschatz am 09.06.2018 mit Wassermengen über 45 Liter pro m² in nur 2 Stunden kommt, gibt es keine Kanalisation (Anlage), die wirtschaftlich sinnvoll in der Lage wäre, mit solchen Wassermengen klar zu kommen.
Kanalisationen werden heute nach statistischen Regenauswertungen bemessen, die der Deutsche Wetterdienst zur Verfügung stellt. In der Regel für Regenereignisse, die statistisch aller 2 oder 3 Jahre vorkommen.
Der Rückstau oder der Überstau aus Kanalistationen bei solchen Regen wie in den Abendstunden des 09.06.2018 ist also betriebstechnisch gesehen, ganz normal. Aus diesem Grund enthalten alle Satzungen von Abwasserentsorgern, Regelungen, dass sich die Grundstückseigentümer auch entsprechend selbst vor solchen Ereignissen schützen müssen.
Bei uns finden Sie die entsprechende Bestimmung in § 17 der Abwassersatzung, hier auf der Hompage unter “Kundenservice” und weiter “Satzungen”.
Auf was Sie bei Ihrem Rückstauschutz achten müssen, das haben verschiedene
Abwasserentsorger und Hersteller sehr anschaulich in kleinen Erklärungsvideos
dargestellt. Nutzen Sie das Internet z.B. mit “youtube” und geben Sie dort in die Suchleiste “Rückstau Münster” oder “Rückstauschutz mal verständlich erklärt” ein, Sie werden tolle Erläuterungen zum Thema finden.
Unseren Flyer “Schutz vor Rückstau” finden Sie hier oder als Papier in der Verbandsverwaltung.
Ihr Abwasserverband “Untere Döllnitz”