Bisher wurden auf schriftlichen Antrag unserer Kunden bei der Abrechnung der Teilleistung Schmutzwasserentsorgung die angegebenen Mengen in voller Höhe abgesetzt. Neu ist ab Januar auch, dass eine Wassermenge von 20 Kubikmetern pro Jahr je einwohnermelderechtlich erfasster Person von der Absetzung ausgenommen ist.
Wir empfehlen unseren Kunden, bei denen der Eichzeitraum ihres Absetzungszählers im Jahr 2018 abläuft, sich von unseren Verbandsmitarbeitern beraten zu lassen, ob für den individuellen Fall eine Absetzung unter den geänderten Rahmenbedingungen weiter gegeben ist und somit die Neuanschaffung eines Absetzungszählers sinnvoll ist.
Ihr Abwasserverband „Untere Döllnitz“