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Sicherstellung der Abwasserentsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben im Zusammenhang mit dem Coronavirus
Turnusmäßige Wartungen von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben (§ 4 Absätze 2 und 3 der Kleinkläranlagenverordnung) können verschoben werden. Dies setzt jedoch voraus, dass der Anlagenbetreiber regelmäßig den Füllstand Anlage kontrolliert und rechtzeitig die notwendige Schlamm- bzw. Abwasserabfuhr beim Aufgabenträger beantragt.
• Regelmäßige Sichtkontrolle
• Füllstandskontrolle
• Dichtheitskontrolle
bestehen unverändert fort und sind durchzuführen.
• Soweit der Betreiber die festgestellten Mängel selbst beheben kann, hat er dieses unverzüglich vorzunehmen.
• Soweit zur Mängelbehebung die Dritten (Fachbetrieb) erforderlich ist, so soll dies in Abhängigkeit der Dringlichkeit (bezogen auf die Funktionsfähigkeit der Anlage) erfolgen.
Aussetzen vorgenannter Klärschlammentleerung notwendig und (z.B. bei geringem Schlammaufkommen) möglich sein.
Kontakt
Abwasserverband Untere Döllnitz
Mannschatzer Straße 38
04758 Oschatz
Telefon: 03435/6669-0
Bei Havarien an öffentlichen Abwasseranlagen: 0171/9218451
E-Mail: info@abwasserverband.org
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Dienstag: 09.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Außerhalb der Öffnungszeiten können Termine telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.
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