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Förderung von Maßnahmen zur privaten Hochwassereigenvorsorge
Extremwetterereignisse wie Starkregen, Hochwasser und Sturzfluten werden immer häufiger. Um Schäden an Wohngebäuden zu reduzieren, gewährt der Freistaat Sachsen Zuwendungen für Maßnahmen der privaten Vorsorge. Das betrifft insbesondere Gebiete, die nicht oder nicht ausreichend durch öffentliche Hochwasserschutzmaßnahmen geschützt werden. Eigentümer sowie Erbbauberechtigte eines Grundstücks mit Bestandsgebäude können eine Förderung beantragen. Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Was wird gefördert?
Gutachtenerstellung (nichtinvestive Maßnahme): Die Erstellung eines schriftlichen Gutachtens zur Ermittlung des gebäudespezifischen Überflutungsrisikos mit konkreten Maßnahmenvorschlägen um das Schadenspotential zu mindern.
Projektumsetzungsmaßnahmen (investive Maßnahme): Maßnahmen zur Minderung des Schadenspotentials an Bestandsgebäuden auf Grundlage eines schriftlichen Gutachtens.
Voraussetzungen?
Mit dem Vorhaben darf nicht vor Antragstellung begonnen werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Ihr Abwasserverband „Untere Döllnitz“
Kontakt
Abwasserverband Untere Döllnitz
Mannschatzer Straße 38
04758 Oschatz
Telefon: 03435/6669-0
Bei Havarien an öffentlichen Abwasseranlagen: 0171/9218451
E-Mail: info@abwasserverband.org
Öffnungszeiten:
Dienstag: 09.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Außerhalb der Öffnungszeiten können Termine telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.
Bankverbindung:
Deutsche Kreditbank AG Berlin
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BIC: BYLADEM1001