Extremwetterereignisse wie Starkregen, Hochwasser und Sturzfluten werden immer häufiger. Um Schäden an Wohngebäuden zu reduzieren, gewährt der Freistaat Sachsen Zuwendungen für Maßnahmen der privaten Vorsorge. Das betrifft insbesondere Gebiete, die nicht oder nicht ausreichend durch öffentliche Hochwasserschutzmaßnahmen geschützt werden. Eigentümer sowie Erbbauberechtigte eines Grundstücks mit Bestandsgebäude können eine Förderung beantragen. Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Was wird gefördert?
Gutachtenerstellung (nichtinvestive Maßnahme): Die Erstellung eines schriftlichen Gutachtens zur Ermittlung des gebäudespezifischen Überflutungsrisikos mit konkreten Maßnahmenvorschlägen um das Schadenspotential zu mindern.

Projektumsetzungsmaßnahmen (investive Maßnahme): Maßnahmen zur Minderung des Schadenspotentials an Bestandsgebäuden auf Grundlage eines schriftlichen Gutachtens.

Voraussetzungen?
Mit dem Vorhaben darf nicht vor Antragstellung begonnen werden.

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Ihr Abwasserverband „Untere Döllnitz“