Historie des Abwasserverbandes Untere Döllnitz
Der Abwasserverband Untere Dölllnitz wurde am 10.07.1991 von den damaligen Mitgliedern Stadt Oschatz, Gemeinde Limbach, Gemeinde Borna, Gemeinde Ganzig und Gemeinde Naundorf gegründet.
Von der Gründung bis zum 31.12.1994 war der Abwasserverband ein reiner Planungsverband. Die Abwasseranlagen befanden sich bis zum 31.12.1993 im Besitz des Verbandes kommunaler Anteilseigner und wurden von der WAB Leipzig GmbH betrieben. Sie gingen per 01.01.1994 dann an den Wasserverband Döbeln-Oschatz über, dieser ließ die Anlagen von der OEWA GmbH betreiben. Und erst am 01.01.1995 wurde der Abwasserverband Eigentümer der Anlagen.
Diese Zuständigkeits- und Besitzwechsel haben die Arbeit deutlich behindert. Als der Abwasserverband per 01.01.1995 sowohl in die Zuständigkeiten für den Anlagenbetrieb als auch den gesamten administrativen Bereich der Abwasserentsorgung als Vollverband eingestiegen ist, fanden die Mitarbeiter einen Stand der Abwasserentsorgung vor, der bis auf wenige Ausnahmen dem Ende der DDR im Jahr 1989 entsprach.
Das Anlagevermögen des Verbandes bestand damals in den von der WAB Leipzig erfassten Anlagen in Oschatz und einigen wenigen – uralten – Außenanlagen, wie im Fliegerhorst und in Kleinforst. Es hatte einen Buchwert von rund 5,3 Millionen DM (also 2,7 Millionen Euro).
Im Jahr 1995 startete der Verband mit zwei Verwaltungsmitarbeitern und vier Mitarbeitern im technischen Anlagenbetrieb.
Nach Sichtung der vorgefundenen Zustände im März und April 1995 war vor allem eines klar: So geht es nicht weiter!
Die Verbandsmitglieder und die Mitarbeiter des Verbandes haben sich dann mit aller Kraft den anstehenden Aufgaben gestellt, denn die durch die neuen Gesetze gestellten Anforderungen haben keine Rücksicht darauf genommen, dass in den vergangenen Jahren im Verbandsgebiet nur wenig geschehen war. Und so mussten viele Dinge gleichzeitig und parallel angegangen werden.
Die Ertüchtigung der Kläranlage Oschatz hatte höchste Priorität, da der Verband zum 31.12.2000 sicherzustellen hatte, dass das Abwasser nicht nur vollbiologisch gereinigt in die Döllnitz abgeleitet wird sondern es war auch die weitergehende Abwasserreinigung mit dem Abbau von Stickstoff und Phosphor sicherzustellen.
Die folgenden Jahre waren von weiteren ständigen Veränderungen und steigenden Anforderungen sowie neuen Aufgabenbereichen geprägt.
Ab dem Jahr 1996 wurden sämtliche Abwasseranlagen in den Mitgliedsgemeinden erstmalig erfasst und damit auch die vorhandenen Benutzungsverhältnisse im ländlichen Raum aufgeklärt. Zu den bis dahin registrierten rund 2.000 Kunden im zentral entsorgten Raum kamen rund 1.200 Kunden im dezentral entsorgten Raum hinzu.
Ab dem Jahr 1998 kamen im Vorfeld der Gemeindegebietsreform die Gemeinden Alt-Liebschützberg (mit Borna verschmolzen zu Liebschützberg) und Hof (mit Naundorf verschmolzen) zum Verband.
Ab dem Jahr 2000 wurde mit der Erhebung von Abwasserbeiträgen begonnen, ein Vorhaben zur Unterstützung der Investitionsvorhaben des Verbandes, welches erst im Jahr 2007 nach heftigen Auseinandersetzungen mit der Bürgerinitiative zu Ende gebracht werden konnte. Hierfür waren 4.500 Beitragsbescheide zu erlassen, die rund 1.500 Widersprüche, 300 Klagen vor dem Verwaltungsgericht und 10 Klagen vor dem Oberverwaltungsgericht nach sich gezogen haben.
Gleichfalls ab dem Jahr 2000 wurde die Entsorgung der Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben öffentlich organisiert, nachdem sich das bis dahin zugelassene System der privaten Zuständigkeit als nicht wirkungsvoll gezeigt hatte. Mittlerweile sind 2.800 solcher Anlagen erfasst, pro Jahr werden davon rund 1500 Anlagen entsorgt, so dass auch hier ein neuer Arbeitsbereich entstanden ist.
In den Jahren 1999 und 2003 wurde jeweils eine Sicherheitsneugründung des Verbandes durchgeführt, da die Rechtsprechung immer neue Auslegungsvarianten des Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit (KomZG) hervorgebracht hat, diese erforderten ständigen Anpassungsbedarf.
Im Jahr 2004 ist die Stadt Dahlen dem Abwasserverband beigetreten, so dass sich die Zahl der Kunden um weitere 1.300 vergrößert hat.
Außerdem stellte im Jahr 2004 die sächsische Umweltverwaltung fest, dass es den Wasserbehörden nicht möglich sein wird, eine effektive Überwachung der durch die Bürger zu betreibenden Eigenkontrolle der Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben zu gewährleisten, weshalb diese Aufgabe im Rahmen einer Änderung des Sächsischen Wassergesetzes ab dem 01.01.2007 an die Abwasserverbände delegiert worden ist.
Gleichfalls im Jahr 2004 meinte die sächsische Rechtsprechung, dass die bisherigen Mischwassergebühren und Mischwasserbeiträge der Abwasserentsorgung auf „vollentsorgte“ und „teilentsorgte“ Grundstücke aufgeteilt werden müssten, was eine vollständige Umstellung der Kalkulations- und Abrechnungswerke verlangte.
Im Jahr 2006 machte dann erneute Rechtsprechung mit diesem Modell schon wieder Schluss und meint nun, dass eine Splittung der bisherigen Mischwassergebühren und -beiträge in separate Schmutz- und Regenwassergebühren /-beiträge erforderlich ist.
Hierdurch waren zusätzlich und auf einen Schlag 7.000 neue „Regenwasserkunden“ entstanden. Um die Ableitungsverhältnisse und die versiegelten Flächen zu erfassen, hat der Verband eine Fragebogenaktion durchgeführt, auf deren Grundlage dann die Veranlagung erfolgen konnte.
Mit der Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft 2007 hat der Freistaat Sachsen den Aufgaben eine neue Dimension gegeben und die Verbände mit der Organisation der Umrüstung auf vollbiologische Kleinkläranlagen, der dafür erforderlichen Bürgerberatung und der Fördermittelabrechnung und -überwachung beauftragt.
Nach diesem ganzen Änderungen und Neuerungen der letzten Jahre stellen wir heute fast erstaunt fest, dass sich die Bilanzsumme des Anlagevermögens auf ein Vielfaches des Jahres 1995 beläuft.
Ihr Abwasserverband „Untere Döllnitz“