Aktuell erreichen uns viele Anfragen zu dem Thema, deshalb einige Erläuterungen dazu.

Im Wasserrecht, dass durch das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) und das Sächsische Wassergesetz (SächsWG) begründet wird, ist die Benutzung von Gewässern nicht für jeden erlaubt, sondern die Gewässer werden von den Unteren Wasserbehörden „bewirtschaftet“. „Bewirtschaftet“ bedeutet, ob und wie ein Gewässer genutzt oder benutzt werden darf, bestimmt die Untere Wasserbehörde.

Einleitungen aus Abwasseranlagen reguliert die Wasserbehörde mit einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Umgangssprachlich ist die Erlaubnis als „Wasserrecht“ bekannt. Die Erlaubnis ist jedoch kein Recht im juristischen Sinne, sondern eine vorübergehende Duldung einer Gewässerverunreinigung. Deshalb ist eine wasserrechtliche Erlaubnis immer befristet – meist auf 15 Jahre.

Ist der Termin der Befristung abgelaufen, muss die Erlaubnis erneut beantragt werden.

Wie jeder Grundstückseigentümer unterliegt auch der Abwasserverband den Regelungen der Wasserbehörde. Auch wir benötigen für unsere Einleitungen in Gewässer Erlaubnisse von der Wasserbehörde und auch für uns sind diese befristet.

Deshalb haben wir in unsere Einleitungsgenehmigungen in den öffentlichen Kanal ebenfalls eine Befristung von 15 Jahren aufgenommen. Der Hintergrund: Wir müssen nach Fristablauf wissen, ob die Anlage, aus der in unsere Kanalisationen eingeleitet wird, den technischen Regeln nach 15 Jahren noch entspricht. Denn unser Kanal mündet am Ende ebenfalls in ein Gewässer.

Sind Sie Gewässerbenutzer (Kleinkläranlage entwässert in ein Gewässer), wenden Sie sich bitte an die Untere Wasserbehörde. Sind Sie Kanalbenutzer (Kleinkläranlage entwässert in einen Kanal), ist der Abwasserverband der richtige Ansprechpartner.

Für die Verlängerung der Einleitgenehmigung beim Abwasserverband bitte das Formblatt „Anschlussantrag“ ausfüllen. Dieses finden Sie auf unserer Homepage unter https://abwasseroschatz.de/formulare/.

Bitte prüfen Sie, ob die Angaben zu Ihrer Kleinkläranlage auf Seite 2 noch mit dem Erstantrag von vor 15 Jahren übereinstimmen.

Die zu erwartenden Kosten für die Verlängerung oder Neuerteilung der Einleitgenehmigung liegen durchschnittlich bei ca. 200 €.

Bei Fragen, gern telefonisch (03435/66690) oder per E-Mail (info@abwasserverband.org) bei uns melden.

Ihr Abwasserverband Untere Döllnitz